Gesetzbuch
Das imperiale Strafgesetzbuch in voller Länge – dieselben Paragraphen, die im Datapad erscheinen.
Mord
Mord begeht, wer vorsätzlich und ohne rechtmäßige militärische oder gesetzliche Befugnis eine Person tötet und dabei mindestens eines der folgenden Merkmale erfüllt:
1. aus Mordlust, Habgier oder einem sonstigen besonders verwerflichen Beweggrund,
2. zur Befriedigung des Geschlechtstriebes,
3. heimtückisch unter bewusster Ausnutzung der Arg- oder Wehrlosigkeit des Opfers,
4. grausam unter Zufügung erheblicher, für die Tötung nicht erforderlicher Leiden,
5. unter Verwendung gemeingefährlicher Mittel, deren Wirkung auf weitere Personen nicht ausreichend beherrscht werden kann,
6. um eine andere Straftat zu ermöglichen, zu erleichtern oder fortzusetzen,
7. um eine andere Straftat, einen Tatbeteiligten oder Beweismittel zu verdecken oder deren Verfolgung zu verhindern,
8. gegen ein Vollzugsorgan oder einen imperialen Bediensteten während oder wegen einer dienstlichen Handlung.Eine Tötung stellt insbesondere keinen Mord dar, wenn sie im Rahmen
rechtmäßiger Kampfhandlungen gegen feindliche Kräfte,
eines rechtmäßigen Befehls,
einer gesetzlich vorgesehenen Anwendung tödlicher Gewalt oder
einer sonstigen rechtmäßigen militärischen Maßnahme erfolgt und die Grenzen der jeweiligen Befugnis nicht überschritten werden.
Die bloße Zugehörigkeit des Getöteten zu einer feindlichen oder als feindlich eingestuften Gruppierung rechtfertigt eine Tötung außerhalb rechtmäßiger Kampfhandlungen nicht.
Insbesondere die vorsätzliche Tötung eines Gefangenen, eines sich ergebenden Gegners, eines erkennbar kampfunfähigen Gegners oder einer sonstigen geschützten Person kann Mord darstellen, sofern die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt sind.
Totschlag und fahrlässige Tötung
Wer eine Person tötet, ohne dass die Voraussetzungen des Mordes vorliegen, wird wegen Totschlags bestraft.
Wer den Tod einer Person durch Außerachtlassung der gebotenen Sorgfalt verursacht, wird wegen fahrlässiger Tötung bestraft.
Wird die Tat in Ausübung eines lizenzpflichtigen Gewerbes begangen, ist die Lizenz zu entziehen.
Körperverletzung
Wer eine Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird bestraft.
Die Strafe wird verschärft, wenn die Tat
mit einer Waffe oder einem gefährlichen Werkzeug begangen wird,
gemeinschaftlich mit mehreren begangen wird,
dauerhafte Schäden, den Verlust von Gliedmaßen oder Sinnesorganen zur Folge hat,
sich gegen ein Vollzugsorgan oder einen imperialen Bediensteten richtet.
Führt die Körperverletzung zum Tod, wird nach den Vorschriften über Totschlag bestraft.
Die Einwilligung des Verletzten schließt die Strafbarkeit nur bei genehmigten Wettkämpfen und ärztlichen Eingriffen aus.
Bedrohung und Nötigung
Wer eine Person mit einem Angriff auf Leib, Leben, Freiheit oder Eigentum bedroht, wird bestraft.
Wer eine Person durch Gewalt oder Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zwingt, wird wegen Nötigung bestraft.
Wer eine Waffe zieht oder auf eine Person richtet, ohne dazu befugt zu sein, wird verschärft bestraft.
Freiheitsberaubung, Entführung und Geiselnahme
Wer eine Person einsperrt oder ihr auf andere Weise die Freiheit entzieht, wird bestraft.
Wer eine Person entführt, um sie zu erpressen, zu verkaufen oder zu unterwerfen, wird verschärft bestraft.
Wer eine Person als Geisel nimmt, um imperiale Stellen oder Dritte zu einer Handlung zu zwingen, wird mit dem Tode bestraft.
Wer das Opfer freiwillig, unversehrt und vor Erfüllung seiner Forderung freilässt, dessen Strafe kann gemildert werden.
Diebstahl
Wer eine fremde bewegliche Sache wegnimmt, um sie sich zuzueignen, wird wegen Diebstahls bestraft.
Die Strafe wird verschärft, wenn
die Sache aus einem verschlossenen Raum, Behältnis oder Fahrzeug entwendet wird,
der Täter Waffen mit sich führt,
die Tat gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande begangen wird,
die Sache imperialem Eigentum zugehört.
Der Diebstahl von Waffen, Rüstungen, Ausrüstung oder Datenträgern imperialer Verbände wird nach den Vorschriften über Sabotage bestraft.
Raub und Erpressung
Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Drohung mit gegenwärtiger Gefahr eine fremde Sache wegnimmt, wird wegen Raubes bestraft.
Wer eine Person durch Gewalt oder Drohung zu einer vermögensschädigenden Handlung zwingt, wird wegen Erpressung bestraft.
Wer bei der Tat eine Waffe verwendet, wird verschärft bestraft.
Sachbeschädigung
Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird bestraft.
Die Strafe wird verschärft, wenn die Sache imperialem Eigentum zugehört oder der Versorgung der Bevölkerung dient.
Wer Bauwerke, Fahrzeuge oder Anlagen ohne Genehmigung beschriftet, besprüht oder mit Zeichen versieht, wird bestraft und zur Beseitigung auf eigene Kosten verpflichtet.
Die Vorschriften über Sabotage bleiben unberührt.
Hausfriedensbruch und unbefugtes Eindringen
Wer in eine fremde Wohnung, ein Betriebsgelände oder ein befriedetes Besitztum eindringt oder sich nach Aufforderung nicht entfernt, wird bestraft.
Wer sich unbefugt Zugang zu verschlossenen Räumen, Behältnissen oder Systemen verschafft, wird bestraft.
Wer bei der Tat Werkzeuge zum Überwinden von Schlössern oder Sicherungen mit sich führt, wird verschärft bestraft.
Das Betreten imperialer Einrichtungen richtet sich nach den Vorschriften über Sperrbereiche.
Brandstiftung und gemeingefährliche Handlungen
Wer ein Gebäude, ein Fahrzeug, eine Anlage oder einen Vorrat in Brand setzt, wird bestraft.
Wer Sprengstoff zündet, Gefahrstoffe freisetzt oder die Versorgung mit Wasser, Luft, Energie oder Nahrung unterbricht, wird verschärft bestraft.
Gefährdet die Tat Leib oder Leben, ist die Strafe Tod.
Wer den Brand vor Entstehen eines erheblichen Schadens löscht oder die Gefahr abwendet, dessen Strafe kann gemildert werden.