Gesetzbuch
Das imperiale Strafgesetzbuch in voller Länge – dieselben Paragraphen, die im Datapad erscheinen.
Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung
Wer durch Lärm, Randalieren oder anstößiges Verhalten die öffentliche Ruhe erheblich stört, wird bestraft.
Wer öffentliche Wege, Zugänge oder Verkehrsflächen ohne Genehmigung blockiert, wird bestraft.
Wer eine Schlägerei beginnt oder sich an ihr beteiligt, wird bestraft; die Vorschriften über Körperverletzung bleiben unberührt.
Vermummung und Verschleierung der Identität
Wer sein Gesicht in der Öffentlichkeit so verhüllt, dass die Feststellung seiner Identität verhindert wird, wird bestraft.
Absatz 1 gilt nicht für dienstlich getragene Rüstungen und Helme, für artbedingte oder atemtechnisch erforderliche Ausrüstung sowie für genehmigte berufliche Schutzkleidung.
Wer sich vermummt an einer Versammlung, Ansammlung oder einem Aufruhr beteiligt, wird verschärft bestraft.
Fälschung imperialer Zahlungsmittel
Wer imperiale Credits, Kreditchips, Marken oder sonstige Zahlungsmittel nachmacht, verfälscht oder in ihrem Wert verändert, wird bestraft.
Ebenso wird bestraft, wer falsche Zahlungsmittel in Umlauf bringt, zum Umlauf vorrätig hält, einführt oder weitergibt. Wer sie in gutem Glauben empfangen hat, hat sie unverzüglich einem Vollzugsorgan abzuliefern; die Weitergabe nach erkannter Fälschung ist strafbar.
Wer Pressen, Präger, Chipschreiber, Signaturschlüssel, Rohlinge, Vorlagen oder Programme herstellt, beschafft, besitzt oder überlässt, die zur Fälschung von Zahlungsmitteln bestimmt sind, wird bestraft. Der Besitz ist auch dann strafbar, wenn eine Fälschung noch nicht erfolgt ist.
Falsche Zahlungsmittel, Geräte, Vorlagen und die Erträge der Tat werden eingezogen und vernichtet. Ein Ersatzanspruch besteht nicht.
Rauschmittel und verbotene Substanzen
Spice in allen Zubereitungen, Glitterstim, Ryll sowie sonstige durch imperiale Verfügung gelistete Substanzen sind verbotene Rauschmittel im Sinne dieses Gesetzbuches.
Wer verbotene Rauschmittel herstellt, veredelt, verschneidet, anbaut, lagert, befördert, einführt, ausführt, veräußert oder erwirbt, wird bestraft.
Die Strafe wird verschärft, wenn
die Tat gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande begangen wird,
die Abgabe an Personen unter achtzehn Standardjahren oder an Angehörige imperialer Verbände erfolgt,
die Abgabe innerhalb einer imperialen Einrichtung oder in deren Umfeld erfolgt,
die Substanz den Tod oder eine dauerhafte Schädigung des Empfängers verursacht
Wer Anlagen, Extraktoren, Brenner, Ausgangsstoffe oder Rezepturen zur Herstellung verbotener Rauschmittel herstellt, besitzt oder überlässt, wird bestraft.
Wer Räume, Fahrzeuge oder Grundstücke zur Herstellung oder zum Handel überlässt oder duldet, wird bestraft.
Substanzen, Anlagen, Erträge und die zur Tat verwendeten Fahrzeuge werden eingezogen und vernichtet. Erteilte Lizenzen sind zu entziehen.