Gesetzbuch
Das imperiale Strafgesetzbuch in voller Länge – dieselben Paragraphen, die im Datapad erscheinen.
Hochverrat
Wer es unternimmt, die Herrschaft des Imperiums über den Sektor ganz oder teilweise zu beseitigen, eine Sezession herbeizuführen oder die Autorität des Imperators zu stürzen, wird wegen Hochverrats bestraft.
Hochverrat begeht ferner, wer die Ermordung oder gewaltsame Absetzung eines Gouverneurs, Präfekten, sonstigen hochrangigen imperialen Würdenträgers oder eines Angehörigen der imperialen Streitkräfte unternimmt.
Der Versuch steht der vollendeten Tat gleich. Die Vorbereitung ist strafbar.
Aufruhr und bewaffneter Widerstand
Wer sich an einem bewaffneten Aufruhr gegen imperiale Verbände beteiligt, wird bestraft.
Ebenso wird bestraft, wer imperiale Verbände angreift, eine imperiale Einrichtung besetzt oder die Kontrolle über imperiales Gerät gewaltsam an sich bringt.
Wer sich einer aufrührerischen Menge anschließt oder sich trotz Aufforderung durch ein Vollzugsorgan nicht von ihr entfernt, wird wegen Beteiligung am Aufruhr bestraft.
Wer die Waffen vor Beginn der Kampfhandlungen niederlegt und sich freiwillig stellt, dessen Strafe kann gemildert werden.
Jedi-Verrat und Begünstigung
Der Jedi-Orden ist als verräterische Vereinigung aufgelöst und verboten. Wer ihm angehört oder angehört hat, ist unverzüglich zu ergreifen.
Wer einen Angehörigen des Ordens verbirgt, unterstützt, seine Flucht fördert oder von seinem Aufenthalt Kenntnis hat und dies nicht unverzüglich anzeigt, wird bestraft.
Wer Artefakte, Schriften, Waffen oder Aufzeichnungen des Ordens besitzt, handelt oder verbirgt, wird bestraft. Die Gegenstände werden eingezogen und dem Imperialen Sicherheitsbüro übergeben.
Wer Kenntnisse über machtsensitive Personen zurückhält, wird wegen Mitwisserschaft bestraft.
Spionage und Verrat imperialer Geheimnisse
Wer imperiale Verschlusssachen, Truppenstärken, Stellungen, Codes oder Verfahrensweisen ausspäht, sammelt oder an Unbefugte weitergibt, wird wegen Spionage bestraft.
Ebenso wird bestraft, wer sich Zugang zu imperialen Datenspeichern verschafft, Aufzeichnungen in Sperrbereichen anfertigt oder imperiale Funkverkehre abhört.
Wer die Tat als imperialer Bediensteter oder Angehöriger eines imperialen Verbandes begeht, macht sich des Hochverrats schuldig.
Staatsfeindliche Propaganda
Wer Schriften, Aufzeichnungen, Sendungen oder Darstellungen verbreitet, die zum Widerstand gegen das Imperium aufrufen, seine Autorität herabsetzen oder rebellische Umtriebe verherrlichen, wird bestraft.
Ebenso wird bestraft, wer solche Erzeugnisse herstellt, vorrätig hält, einführt oder öffentlich zugänglich macht.
Wer öffentlich unwahre Behauptungen über imperiale Maßnahmen, Verbände oder Amtsträger aufstellt, die geeignet sind, die Ordnung zu stören, wird wegen Verbreitung staatsfeindlicher Gerüchte bestraft.
Die Trägermedien werden eingezogen und vernichtet.
Aufwiegelung und unerlaubte Versammlung
Wer öffentlich zum Ungehorsam gegen imperiale Anordnungen, zur Verweigerung von Abgaben oder zur Behinderung imperialer Verbände aufruft, wird wegen Aufwiegelung bestraft.
Versammlungen von mehr als fünf Personen bedürfen der vorherigen Genehmigung des Präfekten. Wer an einer nicht genehmigten Versammlung teilnimmt, wird bestraft.
Wer eine unerlaubte Versammlung einberuft, leitet oder nach Aufforderung durch ein Vollzugsorgan nicht auflöst, wird verschärft bestraft.
Vollzugsorgane sind befugt, unerlaubte Versammlungen mit angemessenen Mitteln aufzulösen.
Beleidigung des Imperators und imperialer Amtsträger
Wer den Imperator, den Gouverneur oder den Präfekten öffentlich beschimpft, verächtlich macht oder in seiner Würde herabsetzt, wird bestraft.
Ebenso wird bestraft, wer imperiale Hoheitszeichen, Standarten oder Denkmäler beschädigt, entfernt oder verunglimpft.
Wer ein Vollzugsorgan während einer dienstlichen Handlung beleidigt, wird nach den Vorschriften über Widerstand bestraft.
Widerstand gegen Vollzugsorgane
Wer sich einer dienstlichen Handlung mit Gewalt oder durch Drohung widersetzt, wird wegen Widerstands bestraft.
Wer sich einer Festnahme durch Flucht entzieht, wird ebenso bestraft.
Wer ein Vollzugsorgan während einer dienstlichen Handlung angreift, verletzt oder mit einer Waffe bedroht, wird wegen Angriffs auf ein Vollzugsorgan verschärft bestraft.
Sabotage
Wer imperiale Einrichtungen, Fahrzeuge, Waffensysteme, Energie-, Versorgungs- oder Kommunikationsanlagen zerstört, beschädigt oder unbrauchbar macht, wird wegen Sabotage bestraft.
Ebenso wird bestraft, wer imperiale Datenspeicher löscht, verfälscht oder unzugänglich macht.
Gefährdet die Tat Leib oder Leben imperialer Bediensteter, ist die Strafe Tod.
Befreiung von Gefangenen und Fluchthilfe
Wer einen imperialen Gefangenen befreit, seine Flucht fördert oder ihn nach der Flucht verbirgt, wird bestraft.
Ebenso wird bestraft, wer einer zur Fahndung ausgeschriebenen Person Unterkunft, Verpflegung, Beförderung oder falsche Ausweispapiere verschafft.
Begeht die Tat ein Angehöriger eines imperialen Verbandes, wird die Strafe verschärft.
Amtsanmaßung und Erschleichen imperialer Kennungen
Wer sich unbefugt als Vollzugsorgan, Offizier oder imperialer Bediensteter ausgibt, wird wegen Amtsanmaßung bestraft.
Ebenso wird bestraft, wer imperiale Uniformen, Rüstungen, Rangabzeichen oder Dienstsiegel unbefugt trägt, herstellt oder verbreitet.
Wer eine imperiale Kennung fälscht, verändert, eine fremde Kennung verwendet oder falsche Angaben zur Eintragung ins Bürgerverzeichnis macht, wird bestraft.
Wird die Tat begangen, um Zugang zu einer imperialen Einrichtung oder zu einem Sperrbereich zu erlangen, ist die Strafe die des § 10.
Bestechung imperialer Bediensteter
Wer einem imperialen Bediensteten für eine dienstliche Handlung oder deren Unterlassen einen Vorteil anbietet, verspricht oder gewährt, wird bestraft.
Der Bedienstete, der einen solchen Vorteil fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, wird verschärft bestraft und aus dem Dienst entfernt.
Wer die Tat unverzüglich und vollständig anzeigt, bevor sie entdeckt ist, bleibt straflos.
Verletzung von Sperrbereichen und Ausgangssperren
Wer einen ausgewiesenen Sperrbereich ohne Genehmigung betritt oder sich nach Aufforderung nicht entfernt, wird bestraft.
Wer sich während einer angeordneten Ausgangssperre ohne Passierschein außerhalb seines Wohnsitzes aufhält, wird bestraft.
Wer einen Kontrollpunkt umgeht, durchbricht oder die Kontrolle verweigert, wird verschärft bestraft.
Bei Widerstand gegen die Anordnung sind Vollzugsorgane zum Waffengebrauch befugt.
Ungehorsam gegen imperiale Anordnungen
Wer einer rechtmäßigen Anordnung eines Vollzugsorgans nicht Folge leistet, wird bestraft.
Ebenso wird bestraft, wer einer öffentlich bekanntgemachten Vollzugsanordnung des Präfekten oder einer Verfügung des Governeurs zuwiderhandelt, soweit diese keine eigene Strafdrohung enthält.
Falsche Angaben und Falschaussage
Wer gegenüber einem Vollzugsorgan über Identität, Aufenthalt, Beschäftigung oder Herkunft falsche Angaben macht, wird bestraft.
Wer in einer Vernehmung wissentlich die Unwahrheit sagt, wird verschärft bestraft.
Wer einen anderen wider besseres Wissen einer Straftat bezichtigt, wird mit der Strafe bedroht, die für die angezeigte Tat vorgesehen ist.
Behinderung imperialer Maßnahmen
Wer eine dienstliche Handlung durch Anwesenheit, Zurufe, Ansammlung oder Aufzeichnung behindert, wird bestraft.
Wer entgegen der Aufforderung eines Vollzugsorgans die gebotene Hilfe bei Gefahr für Leib, Leben oder imperiales Eigentum verweigert, obwohl sie ihm zumutbar ist, wird bestraft.